Auf vergangenen Anime-Flohmärkten haben wir festgestellt, dass manchmal nicht offiziell lizenzierte Sachen, umgangssprachlich auch Raubkopien genannt, bei uns zum Verkauf angeboten werden. Wir möchten so etwas nicht und nach unseren AGB ist das daher auch klar verboten. Allerdings ist uns auch bewusst, dass nicht jeder die so ausführlich liest und auch viel Halbwissen über die Gesetzeslage im Umlauf ist.
Wir möchten euch deshalb über ein paar Sachen aufklären und darauf eingehen, wie wir auf dem Anime-Flohmarkt gegen den Verkauf von nicht lizenzierten Artikeln vorgehen.
Was gilt als “Raubkopie”?
Das ist schon das erste Missverständnis, denn das Wort taucht in der deutschen Gesetzgebung nicht auf. Stattdessen geht es in erster Linie um sogenannte Urheberrechte und Nutzungsrechte. Wer hat eine Sache erfunden und wem hat der Urheber erlaubt, sie wie zu benutzen? Das sind die beiden zentralen Fragen, auf die es ankommt. Möchte man nun z.B. Merchandise zu einem Anime herstellen, muss man dafür die Nutzungsrechte erhalten. Ein Urheber hat immer automatisch die Nutzungsrechte. Er kann aber einen Teil oder auch alle an jemand anderen abtreten.
Die ganze Produktion von offiziell lizenziertem Merchandise wird über diese Nutzungsrechte geregelt. Ein Hersteller geht einen Vertrag mit dem Rechteinhaber ein, in dem zumeist eine Lizenzgebühr festgehalten ist, die der Hersteller zahlen muss und in dem auch festgehalten ist, wie genau ein jeweiliger Artikel aussehen und welche Eigenschaften er haben muss und erst dann darf er ihn produzieren. Ein so offiziell lizenzierter Merchandise-Artikel darf dann von allen gekauft und verkauft werden.
Gibt es viele solcher Verstöße gegen Urheber- und Nutzungsrechte?
Ja, es gibt sehr viele. Es werden tagtäglich Produkte hergestellt und verkauft, die gegen die Gesetze verstoßen. Vor allem im Internet, aber auch auf Anime/Manga-Conventions ist es gang und gäbe, dass dort Händler/innen sind, die solche nicht lizenzierten Artikel verkaufen. Viele Veranstalter versuchen dagegen vorzugehen. Es ist aber mitunter sehr schwer, die Sachen zu erkennen.
Wie ist das dann mit dem Verkauf von Fanarts und anderen Fanprodukten?
Auch das ist ein klarer Gesetzesverstoß, wenn eine Person nicht die Nutzungsrechte dafür bekommen hat. Hierbei hält sich hartnäckig das Gerücht, dass es eine rechtliche Grauzone gäbe. Das stimmt aber definitiv nicht. Die Gesetze in Deutschland sind da sehr eindeutig. Es spielt auch keine Rolle, ob z. B. ein Charakter aus einem Manga in einem anderen Stil gezeichnet wurde. Kann das Original identifiziert werden, verstoßt ihr mit dem Verkauf gegen deutsche Gesetze, unabhängig davon, wie hoch euer Eigenanteil an einem Werk ist.
Aber wieso erlaubt dann Convention X den Verkauf von Fanarts?
Das wissen wir auch nicht. Letztendlich kann keine Convention geltende Gesetze umgehen. Wenn ihr deswegen Ärger bekommen solltet, seid ihr diejenigen denen Unterlassungsansprüche, Gewinnabschöpfungen, Schadensersatzansprüche, usw. drohen und ihr könnt euch nicht dahinter verstecken “Convention X hat mir das aber erlaubt” und “so viele andere Leute machen das aber auch”.
Wir haben uns dafür entschieden, den Verkauf von Fanarts und anderen Fan-Gegenständen, welche die Rechte Dritter verletzen, nicht zu gestatten. Bitte habt Verständnis dafür!
Was heißt das für den Anime-Flohmarkt?
Wir möchten, dass ihr als Besucher/innen sichergehen könnt, bei uns nicht aus Versehen Raubkopien und dergleichen zu erstehen. Auf unserem Flohmarkt in Berlin werden wir deshalb vermehrt rumgehen und die Stände kontrollieren. Entdecken wir an einem Stand einen rechtswidrigen Artikel, weisen wir den Verkäufer / die Verkäuferin darauf hin, erklären alles und bitten ihn, den Gegenstand wegzupacken. Sollte er/sie trotz mehrmaliger Aufforderung entsprechende Artikel nicht dauerhaft wegnehmen, sehen wir uns leider gezwungen ein generelles Verkaufsverbot gegen ihn/sie aussprechen.